Vertragsinhalt Wir verkaufen und liefern stets nur aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Telefonische Bestellungen sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns angenommen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich sofortige Lieferung. In letzterem Falle kommt der Vertrag über die telefonisch vom Besteller durchgegebenen Waren und Leistungen zustande. Allgemeines Preise und Zahlungen Unsere Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer ab Werk ausschließlich Versandkosten, Zoll und Verpackungskosten. Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Die Zahlungen haben bar zu erfolgen. Andere Zahlungen erfolgen zahlungshalber und bedürfen unserer Zustimmung. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehende Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer niedrigeren, uns der Nachweis einer höheren Belastung vorbehalten. Lieferzeit Wir liefern innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluß bzw. zu dem mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Liefertermin. Wir sind verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang haben wir unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Umfang der Lieferung und Versand Der Versand geschieht stets auf Kosten des Kunden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt hat. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei Tage. Bei Annahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig zu den üblichen Bedingungen aufbewahrt werden. Kosten der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber Abholung und Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung . Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der uns aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist unser Kunde Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen seinen Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inkl. Mehrwertsteuer als an uns abgetreten, den bzw. die der Kunde seinem Abnehmer für unsere Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat. Unterschiedet unser Kunde bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und/ oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten. Unser Kunde tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen unserer Sicherung. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend. Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen gegen unseren Kunden nachhaltig um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung unsererseits unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Macht der Auftragnehmer von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte, dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des Auftraggebers. Die Benachrichtigung muß eine Nachfrist zur Regulierung unserer fälligen Ansprüche enthalten. Das vertragliche Pfandrecht dient unserer Sicherung. Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten entsprechend. Beanstandungen und Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Kunden vereinbart werden – zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Waren von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung, die Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist. Haftung Erfüllungsort – Gerichtsstand
Fernabsatzgesetz (FernAbsG) § 1 (2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, (4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten. § 2 (2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über: (3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden: 1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechts-folgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b, 2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, 3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, 4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann. (4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt. § 3 (1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Â§ 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. (2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienst-leistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden. (3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetz-buchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend. § 355 (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. § 4 2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Ver-braucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Un-ternehmers ein. § 5 (2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. § 6 (2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden. |
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Â§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß Â§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
B. Schmitt mobile GmbH
Zentrale
Westerbachstrasse 124
65936 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 34051 – 0
Fax: 069 / 34051 – 210
http://www.b-schmitt.de/
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung